Körperschaftssteuer in Spanien
Der allgemeine Körperschaftssteuersatz in Spanien wurde 2015 auf 28 Prozent und für 2016 und 2017 auf 25 Prozent gesenkt. Neu gegründete Unternehmen zahlen 15 Prozent für die ersten beiden Geschäftsjahre. Für Gewinne, die fünf Jahre lang in einer Sonderrücklage gehalten werden, kann eine Steuerermäßigung von 10 Prozent gewährt werden. Unternehmenssteuererklärungen müssen innerhalb von sechs Monaten und 25 Tagen nach Ende des Abrechnungszeitraums eingereicht werden. Die Zahlung erfolgt in Raten im April, Oktober und Dezember, wobei jede Rate in der Regel 18 Prozent der Steuerschuld beträgt.