Polen ist der größte Kreis in Mitteleuropa unter den EU-Mitgliedstaaten und da Polen aufgrund seiner niedrigen Arbeitskosten und der Investitionsintensität ausländische Unternehmer anzieht, ist das Land seit 2004 Mitglied der EU und weist ein stabiles Wirtschaftswachstum auf.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen kann von einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer gegründet werden. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen zu eröffnen, sind mindestens 5.000 PLN erforderlich. Sp. z o.o. ist der von den Anlegern am meisten bevorzugte Unternehmenstyp. Ausländer können in Polen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eröffnen.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft (S.A.) ist ein Stammkapital von mindestens 100.000 PLN erforderlich. Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer sollten in der Gesellschaft vertreten sein, und Ausländer können Gesellschafter sein. Die Aktiengesellschaft kann an der Börse notiert werden. Die Haftung der Gesellschafter ist durch die Einlage in das Kapital begrenzt.
Ausländische Unternehmen, die in den tschechischen Markt eintreten möchten, können in Polen Niederlassungen und Repräsentanzen eröffnen.
Körperschaftsteuer in Polen
Der normale Körperschaftssteuersatz beträgt 19 % und der ermäßigte Satz 15 % (für bestimmte Einkommensniveaus und Unternehmen).
Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuer
MwSt
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Polen 23 %, die ermäßigten Beträge betragen 8 % und 5 %.
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