Japan – Türkei

Länderprofil

Offizieller Name: Japan (lokaler offizieller Name: Nihon Koku) Hauptstadt:  Tokio Bevölkerung:  126,8 Millionen Einwohner (im Jahr 2017) Offizielle Sprache: Der offizielle japanische Name ist Nippon-koku oder Nihon-kokuReligion: Religion in Japan. Shintoismus und Buddhismus sind die beiden Hauptreligionen Japans.Klima: Variiert von subtropisch bis gemäßigt. Zeitzone: 9 Stunden vor UTC (UTC+09:00) Telefon:  +81 Währung: Der Yen (JPY) ist die offizielle Währung in Japan
Warum ein Unternehmen in Japan gründen?
Wenn Sie Ihr nächstes Unternehmen in Japan gründen, wird es viele Schwierigkeiten geben. Aus diesem Grund ist es wirklich wichtig, dass Sie sehr genau und klar sagen, für wen Ihr Produkt bestimmt ist. Der Bericht des „World Economic Forum“ zeigt, dass Japan im Hinblick auf die globale Wettbewerbsfähigkeit weltweit auf Platz 6 liegt. Es ist das zweithöchste unter den asiatischen Ländern. Was die Sektoren in Japan betrifft, so hat der Unternehmenssektor die Technologiegrenzen in Bereichen wie Robotik, medizinische Geräte, saubere Energie, Satellitenkommunikation und Raumfahrt, Wasseraufbereitung und andere High-Tech-Industrien weiter vorangetrieben.
Unternehmenstypen
In Japan gibt es vier Arten von Unternehmen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile anhand der Vergleichstabelle ab.  
Unternehmenstypen Kabushiki-Kaisha (K.K.) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Godo-Kaisha) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Goshi-Kaisha) General Partnership Company (Gomei-Kaisha)
Warum Menschen wählen Am meisten ausgewählt, also entscheiden sich mehr Menschen Ausgewählt aufgrund seiner Einfachheit und Kostengünstigkeit Wird selten gewählt, da Anleger unbeschränkt haften
Mindestkapital 1 Yen oder mehr 1 Yen oder mehr Keine Vorschriften Keine Vorschriften
Anzahl des Investors 1 oder mehr 1 oder mehr 2 oder mehr 2 oder mehr
Haftung des Anlegers Begrenzt auf den Investitionsbetrag Unbegrenzt Limitiertes und unbegrenztes Mitglied für investierende Teilnehmer
 
Außerdem müssen Sie nicht in Japan leben, um Ihr Unternehmen in Japan zu eröffnen. Es gibt drei Möglichkeiten, dies zu tun.
Repräsentanzbüro
Für die Gründung von Repräsentanzen ist keine Registrierung erforderlich, sie können jedoch keine Bankkonten unter dem Namen eröffnen.
Zweigstelle
Für eine Niederlassung in Japan ist eine Registrierung erforderlich.
Tochtergesellschaft
Die Verfahren und Bedingungen für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind dieselben wie für die Gründung eines japanischen Unternehmens. Wenn Sie ein japanisches Unternehmen finden, das ein Joint Venture gründet, könnte dies ebenfalls eine Alternative sein.
Besteuerung in JAPAN
Besteuerung
Die Besteuerung in Japan basiert hauptsächlich auf einer nationalen Einkommenssteuer und einer Wohnsteuer, die auf dem Wohnort basiert. Es gibt eine Verbrauchsteuer auf nationaler Ebene, eine Kfz-Steuer auf Präfekturebene und eine Grundsteuer auf kommunaler Ebene. Es gibt;
  • Japanische Einwohnersteuer (Zusätzlich zu den Einkommensteuersätzen für Einzelpersonen und Unternehmen erhöht eine „Einwohnersteuer“ den effektiven Steuersatz, der auf das Einkommen des Unternehmens angewendet wird, erheblich.
  • Einkommensteuer (von der Verbrauchsteuer befreit).
  • Unternehmenssteuer (wird für Unternehmen erhoben, die in Japan geführt werden).
  • Verbrauchsteuern
  • Zusatzsteuern (Die Zusatzsteuer wird auf die nationale Einkommenssteuer einer natürlichen Person erhoben).
  • Lokale Einkommenssteuer (In Japan wird die lokale Einwohnersteuer im Allgemeinen mit einem Pauschalsatz von 10 % erhoben. Japanische Kommunalverwaltungen (Präfektur- und Kommunalverwaltungen) erheben die lokale Einwohnersteuer auf das Vorjahreseinkommen eines Steuerzahlers.)
  • Nichtansässige (Die Vergütung eines nichtansässigen Steuerzahlers aus japanischen Quellen (Arbeitseinkommen) unterliegt einer pauschalen nationalen Einkommensteuer von 20,42 % auf die Bruttovergütung, ohne dass Abzüge möglich sind.)
  • Verbrauchssteuer (ähnlich der Mehrwertsteuer. Wird auf die meisten Verkäufe und Dienstleistungen in Japan sowie auf Importe erhoben. Die Verbrauchssteuer beträgt 8 %.
  • )

Mehrwertsteuerregistrierung

Der Mehrwertsteuersatz beträgt in Japan 8 %. Die Mehrwertsteuer ist in ganz Japan die Verbrauchssteuer, die auf fast alles erhoben wird, was im Land verkauft wird. In der Praxis ist die japanische Mehrwertsteuer etwas komplexer. Sie müssen nicht unbedingt bei jedem Verkauf Steuern hinzufügen. Dies kann von der Höhe der Verkäufe abhängen, die Sie im Land erzielen.

Beschäftigung von Ausländern

Facharbeiter, die nach Japan einreisen möchten, haben Anspruch auf ein neues Visum, das auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann. Und verleiht somit eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Der neue Rahmen wird für Arbeitnehmer mit „Fähigkeiten, die ein bestimmtes Maß an Wissen oder Erfahrung erfordern“ geschaffen. Anspruchsberechtigt für die erste Stufe des neuen Status sind Arbeitnehmer, die Kompetenz- und Sprachtests bestehen, sowie technische Praktikanten, die mindestens drei Jahre in der Ausbildung bleiben. Dadurch können sie fünf Jahre lang im Land bleiben, dürfen jedoch nicht von Familienangehörigen begleitet werden. Diejenigen, die durch das Bestehen fortgeschrittener Prüfungen größere Kenntnisse vorweisen, können sich für die zweite Stufe qualifizieren und dürfen Ehepartner und Kinder mitbringen. Das Ministerium sieht für diesen Status zunächst eine Dauer von fünf Jahren vor, wobei die Anzahl der Verlängerungen nicht begrenzt ist.

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