Freizone TÜRKEI werden als besondere Standorte innerhalb des Landes definiert, die jedoch außerhalb der Zollgrenzen liegen, und es handelt sich um Regionen, in denen die geltenden Vorschriften für den Außenhandel und andere finanzielle und wirtschaftliche Gesetze nicht gelten.
VORTEILE DER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN DER FREIZONE, TÜRKEI
- Transporteinrichtungen, Nähe zu Häfen und Handelsstraßen,
- Kommerzielle und industrielle Infrastruktur in der Stadt verfügbar,
- Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren wie Rohstoffe, qualifizierte Arbeitskräfte, Strom – Frischwasser etc.,
- Physische Merkmale des Gebiets zur Einrichtung der Freizone und die Möglichkeit der physischen Erweiterung,
- Finanzmodell, das in den Investitions- und Betriebsphasen angewendet werden soll,
- Moderne Infrastruktureinrichtungen,
- Verfügbarkeit potenzieller Märkte
ZIELE
- Förderung von exportorientierten Investitionen und Produktionen
- Förderung von ausländischen Direktinvestitionen und Joint Ventures
- Bereitstellung eines einfachen Zugangs zu Lagerbeständen von Rohstoffen und Ausrüstungen zu günstigen Bedingungen
- Förderung internationaler Finanz- und Handelsmöglichkeiten
- Steigerung des Technologietransfers
- Beschleunigung der Integration in die Weltwirtschaft
- Schaffung eines günstigen Umfelds für Forschung und Entwicklung
ARTEN VON FREIZONENUNTERNEHMEN
Halböffentliche Freizone Türkei
Das Land gehört dem Staat, und das Hauptunternehmen kann Plätze mieten und in der Zone operieren.
Private Freizone Türkei
Das Land gehört dem Betreiberunternehmen, und neben dem Betrieb der Zone kann das Betreiberunternehmen Plätze an seine Investoren vermieten/verkaufen.
BETRIEBSTYPEN
- Produktion
- Montage- und Demontagearbeiten
- Handel
- Dienstleistungen (Logistik usw.)
VORTEILE DER FREIZONE TÜRKEI
- 100% Befreiung von Zöllen und anderen verschiedenen Abgaben.
- 100% Befreiung von Körperschaftssteuern für Produktionsunternehmen.
- 100% Befreiung von Mehrwertsteuer (MwSt.) und Verbrauchssteuer.
- 100% Befreiung von Stempelgebühren für anwendbare Dokumente.
- 100% Befreiung von Einkommensteuer auf die Löhne der Mitarbeiter (für Unternehmen, die mindestens 85 % des FOB-Werts der Waren exportieren, die sie in den Freizonen herstellen).
- Waren können unbegrenzt lange in Freizonen verbleiben.
- Unternehmen sind frei, Gewinne aus Freizonen sowohl ins Ausland als auch in die Türkei zu überweisen, ohne Einschränkungen.
BEITRÄGE DER FREIZONEN ZUR TÜRKISCHEN WIRTSCHAFT
- Der Gesamtumfang des Handels in türkischen Freizonen hat seit ihrer Gründung 200 Milliarden US-Dollar erreicht.
- Es wurden 50.640 direkte Arbeitsplätze geschaffen.
- 3.619 Nutzerunternehmen sind tätig, von denen 638 ausländische Unternehmen sind.
- Es wurde eine bedeutende Menge an Technologietransfer durch die getätigten Investitionen realisiert.
- Es gibt einen Beitrag zur Ausbildung qualifizierter Fachkräfte, die in unserem Land benötigt werden.
- Es gibt einen ernsthaften externen Nutzen durch die Zufuhr von ausländischem Kapital, indem sie wie ein Vorlabor für mögliche Investitionen im Land agieren.
- Es wurde ein wichtiges subindustrielles Potenzial innerhalb der benachbarten Städte und anderer Zonen mit dichten Handelsbeziehungen geschaffen.
- Der positive Nutzen, der im Bereich der Freizonen geschaffen wurde, hat einen wichtigen Beitrag zum modernen Urbanisierungsprozess geleistet, und Freizonen haben eine Schlüsselrolle in einer gesunden und geplanten Urbanisierung übernommen.
- In Bezug auf die öffentlichen Finanzen gibt es einen Betrag von etwa 770 Millionen US-Dollar an Fondseinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen, die an die Öffentlichkeit überwiesen wurden.
- Die Gründer- und Betreiberunternehmen der Freizonen haben die Aufgabe des Staates übernommen, da sie als eine Art Investitionsagentur bei der Präsentation der Zonen für ausländische Investoren fungieren, um Investitionen anzuziehen.
- All diese Anzeichen zeigen, dass positive Faktoren bei der Nutzen-Kosten-Analyse über Freizonen stark überwiegen.
NUTZEN DER FREIZONE IN DER TÜRKEI
1. Möglichkeit, von Steuervorteilen für Hersteller zu profitieren
- Bis zum Ende des Steuerjahres, einschließlich des Datums, an dem die Türkei Vollmitglied der Europäischen Union wird, sind die Erträge der Hersteller, die durch den Verkauf der Waren erzielt wurden, die sie in den Freizonen hergestellt haben, von der Einkommen- oder Körperschaftssteuer befreit.
- Die Löhne der Arbeiter, die von den Benutzern beschäftigt werden, die mindestens 85 Prozent des FOB-Werts der von ihnen in den Freizonen hergestellten Waren exportieren, sind von der Einkommensteuer befreit. Der Ministerrat kann diesen Satz auf 50 Prozent reduzieren.
- Die Transaktionen und vereinbarten Dokumente im Zusammenhang mit den in den Zonen durchgeführten Aktivitäten der Hersteller sind von Stempelgebühren und Gebühren befreit.
Für die Freizonenbenutzer, die vor dem 06.02.2004 eine „Betriebserlaubnis“ außerhalb der „Produktion“ erhalten haben, gilt die Einkommens- oder Körperschaftssteuerbefreiung während der Gültigkeitsdauer der Betriebserlaubnis weiter.
Die Freizonenbenutzer, die nach dem 06.02.2004 eine Betriebserlaubnis außerhalb der Produktion erhalten haben, haben keine Einkommens- oder Körperschaftssteuerbefreiung.
2. Möglichkeit mittel- und langfristiger Planung
Die Gültigkeitsdauer einer Betriebserlaubnis beträgt:
- 15 Jahre für Mieterbenutzer.
- 20 Jahre für Hersteller-Mieterbenutzer.
- 30 Jahre für Benutzer, die ihre eigenen Arbeitsstätten (Investorenbenutzer) bauen.
- 45 Jahre für Hersteller-Investorenbenutzer.
Grundstücke und Gebäude auf Land des Schatzamtes können bis zu 49 Jahren an die Investorenbenutzer vermietet oder mit einem Nie
ßbrauch übertragen werden.
3. Möglichkeit zur Gewinnübertragung
Die Einnahmen und Gewinne aus den Aktivitäten in den Freizonen können frei nach Türkei oder ins Ausland überwiesen werden, ohne Genehmigung einzuholen.
4. Erleichterung des Außenhandels
Da die aus der Türkei in die Freizonen verkauften Waren dem Exportregime unterliegen, können Frezonebenutzer Waren und Dienstleistungen aus der Türkei ohne Mehrwertsteuer kaufen. Auf der anderen Seite unterliegt der Handel zwischen den Freizonen und Drittländern nicht dem Außenhandelsregime.
Darüber hinaus können auf Antrag Waren türkischer Herkunft im Wert von weniger als 5.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in Türkischer Lira von den Exportverfahren befreit werden.
5. Handelsanlagen frei von Zollverfahren
Die im freien Umlauf befindlichen Waren können von den Freizonen aus ohne Zahlung von Zöllen in die Türkei oder in die EU-Länder gesendet werden. Darüber hinaus wird auf die Waren aus Drittländern bei der Ein- und Ausfuhr in die Freizonen kein Zoll erhoben.
6. Einfacher Zugang zu EU-Ländern
Da Freizonen Teil des Türkei-EU-Zollgebiets sind, können die im freien Umlauf befindlichen Waren mit einem A.TR-Zertifikat in die EU-Länder gesendet werden. Für Waren aus Drittländern werden auch keine Zölle bei der Einfuhr in die Freizonen erhoben. Die Waren aus Drittländern, die sich nicht im freien Umlauf befinden, können jedoch erst nach Zahlung der Zölle gemäß den im Gemeinsamen Zolltarif festgelegten Sätzen mit einem A.TR-Zertifikat in die EU-Länder gesendet werden.
7. Gleichbehandlung
Die Anreize und Vorteile, die in den Freizonen geboten werden, stehen allen Unternehmen unabhängig von ihrer Herkunft zur Verfügung.
8. Keine zeitliche Begrenzung
Die Waren können ohne zeitliche Begrenzung in den Zonen verbleiben.
9. Steuerung von Handelsaktivitäten gemäß Marktnachfrage und -bedingungen
In den türkischen Freizonen sind alle Behörden in Bezug auf Preise, Qualität und Standards, die öffentlichen Institutionen und Agenturen durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gewährt wurden, sofern die Hersteller nicht anders fordern, nicht gültig. Auch gesetzliche Bestimmungen zu Zoll- und Devisenverpflichtungen sind in den Zonen nicht anwendbar.
10. Inflationsbuchhaltungsmöglichkeit
Jede Zahlung in den türkischen Freizonen erfolgt in konvertierbaren Währungen.
11. Zugang zu inländischen und ausländischen Märkten
Im Gegensatz zu den meisten Freizonen weltweit sind Verkäufe auf dem inländischen Markt mit Ausnahme von Verbraucher- und Risikoprodukten erlaubt.
12. Reduzierte bürokratische Verfahren und dynamisches Management
Während des Antrags- und Betriebsprozesses wird die Bürokratie minimiert. Professionelle private Unternehmen verwalten die Freizonen.
13. Strategische Lage
Die türkischen Freizonen liegen in der Nähe der EU- und Nahostmärkte, grenzen an die wichtigen türkischen Häfen am Mittelmeer, der Ägäis und dem Schwarzen Meer und haben einen einfachen Zugang zu internationalen Flughäfen und Autobahnen.
14. Wettbewerbsfähige Infrastrukturstandards
Die Infrastruktur der türkischen Freizonen entspricht internationalen Standards.
15. Supply-Chain-Management
Insbesondere für Unternehmen, die für den Export produzieren, bieten die türkischen Freizonen Möglichkeiten zum Supply-Chain-Management bei der Bereitstellung von Zwischen- und Rohstoffen.
FREIZONEN IN DER TÜRKEI
Adana-Yumurtalık Freihafenverwaltung
Antalya Freihafenverwaltung
Europa Freihafenverwaltung
Bursa Freihafenverwaltung
Denizli Freihafenverwaltung
Ägäis Freihafenverwaltung
Gaziantep Freihafenverwaltung
Istanbul Atatürk Flughafen Freihafenverwaltung
Istanbul Industrie- und Handelsfreihafenverwaltung
Istanbul Thrakien Freihafenverwaltung
Izmir Freihafenverwaltung
Kayseri Freihafenverwaltung
Kocaeli Freihafenverwaltung
Mardin Freihafenverwaltung
Mersin Freihafenverwaltung
Rize Freihafenverwaltung
Samsun Freihafenverwaltung
Trabzon Freihafenverwaltung
Tübitak Mam Technologie Freihafenverwaltung
WIE MAN IN FREIZONENUNTERNEHMEN OPERIERT
Erhalt einer Betriebslizenz und Gründung eines Unternehmens vom Ministerium für Wirtschaft, Generaldirektion für Freizonen
Ungefähre Dauer: 1-2 Wochen (nach Einreichung der Unterlagen)
Erforderliche Dokumente für die Antragsakte:
· Beschreibende Informationen über den Antragsteller und seine Tätigkeit in der Freizone,
· Autorisierungsdokument und Unterschriftenprobe des Unterzeichners sowie Vollmacht und Unterschriftenprobe des Vertreters des Unternehmens (falls vorhanden), für die Eröffnung von Zweigstellen zusätzlich Unterschriftenzirkular des Hauptunternehmens.
· Handelsregistrierungsdokument des im Ausland ansässigen Unternehmens
· Letzte drei Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen (falls vorhanden),
· Der Originalbeleg für die Antragsgebühr (5000 $) beim Zentralbank der Türkei und dessen Kopie,
· Betriebslizenzformular (nach ordnungsgemäßer Ausfüllung und Unterzeichnung) und eine Kopie
· Die HS-Codes (12-stellig mit Erklärungen) der Materialien, die in der Freizone gekauft und verkauft werden sollen (auf einem separaten Blatt)
· Zwei Originalkopien des Entwurfs der Satzung des beabsichtigten zu gründenden Unternehmens (von allen Gesellschaftern unterschrieben). Für die Eröffnung von Zweigstellen ist dies nicht erforderlich.
· Produktionsnachverfolgungsschema zur Erläuterung der Produktion
2) Handelsregistrierung
(kann bevorzugt ein neues Unternehmen in der Freizone gründen oder eine Freizweigstelle ihres bestehenden Unternehmens im Ausland eröffnen)
Ungefähre Dauer: Neues Unternehmen: 1 Tag (nach Einreichung aller Dokumente), für Zweigstellen: 1 Woche zur Genehmigung durch das Ministerium
3) Abschluss eines Mietvertrags mit dem Gründungs-/Betreibungsunternehmen
4) Erhalt einer Betriebslizenz
Von: GDFZ
Ungefähre Dauer: 1 Woche
Erforderliche Dokumente;
· 1 Kopie des Mietvertrags (muss innerhalb von 1 Monat nach der Firmenanmeldung unterzeichnet werden)
· Registrierungsdokument des Unternehmens/der Zweigstelle, das/die von der Handelskammer ausgestellt wurde (Original oder Kopie vom Notar)
· Unterschriftenzirkular des neu gegründeten Unternehmens
5) Anmeldung beim Finanzamt
Ungefähre Dauer: 1 Tag zur Erlangung der Nummer (1 Woche zur Prüfung)
Erforderliche Dokumente;
·
Vorabgenehmigung oder Betriebslizenz
·
Handelsregister-Gazette oder Satzung, beglaubigt von der Handelskammer
·
Registrierungsurkunde von der Handelskammer
·
Versiegelter Antrag
6) Eröffnung eines Bankkontos
An: Jede Bankfiliale in einer der Freizonen in der Türkei
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Erforderliche Dokumente:
Fragen Sie bei der Bank nach, bei der Sie ein Konto eröffnen möchten.
Unternehmensgründung in Freizonen: Vorteile und Anreize
– Möglichkeit, von Steuervorteilen für Unternehmen und Einkommenssteuervorteilen für Hersteller zu profitieren.
– Hersteller, die mehr als 85 % ihrer Produkte exportieren, sind von der Lohnsteuer befreit.
– Die Einnahmen und Gewinne aus Tätigkeiten in Freizonen können frei in die Türkei oder ins Ausland überwiesen werden, ohne Genehmigung einzuholen.
– Keine Zölle, Tarife und Mehrwertsteuer für Waren, die aus dem Ausland in Freizonen gebracht werden.
– Die Waren können ohne zeitliche Begrenzung in den Zonen verbleiben.
– Freizonen-Benutzer kaufen Waren und Investitionsmaterialien – Ausrüstungen – aus der Türkei, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen.
– Strom und Erdgas sind von der Mehrwertsteuer befreit.
– Sofern die Hersteller dies nicht verlangen, sind Autoritäten bezüglich Preisen, Qualität und Standards, die durch Gesetze oder andere Gesetzgebung öffentlichen Institutionen und Agenturen gewährt werden, in den Zonen nicht gültig. Auch gesetzliche Bestimmungen zu Zoll- und Devisenverpflichtungen sind in den Zonen nicht anwendbar.
– Waren, die aus dem Ausland auf „Zahlung in Raten“ -Basis gekauft werden, sind von der KKDF (Ressourcennutzungsunterstützungsfonds – RUSF) befreit, sofern die Waren gegen Barzahlung an Dritte in der Türkei verkauft werden.
– Gebrauchte Ausrüstungen jeden Alters können zu Investitionszwecken in die Freizone gebracht werden.
– Finanzielle Anreizmöglichkeiten für faire Beiträge des Wirtschaftsministeriums.
– In der Freizone hergestellte Waren gelten als „Herkunft Türkei“.
– Möglichkeit der kurzfristigen Nutzung von Freizonen durch Erhalt einer temporären Lagererlaubnis von der Freizonendirektion.
– Minimale Bürokratie und Verwaltungsaufwand.
ANWENDUNGSPROZESS FÜR BETRIEBSLIZENZ
– Ausfüllen des Betriebslizenzantragsformulars
– Einzahlen der Antragsgebühr (5.000 USD) auf das USD-Konto der Zentralbank der Republik Türkei
– Einreichen des Betriebslizenzantragsformulars und seiner Anlagen bei der Freizonendirektion
– Bewertung des Antrags durch die Generaldirektion für Freizonen. Bei nicht berechtigtem Antrag wird die Antragsgebühr zurückerstattet
– Abschluss eines Mietvertrags mit autorisierten Investoren und Genehmigung durch die Freizonendirektion
– Vorlage des Mietvertrags und der Handelskammer bei der Generaldirektion für Freizonen
– Erteilung der Betriebslizenz
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