Übersicht über Arbeitsverträge: Die Artikel 8 bis 26 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 enthalten rechtliche Regelungen zu Arbeitsverträgen (Dienstleistungsverträgen). . Gemäß Artikel 8 desselben Gesetzes verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber zu arbeiten, und der Arbeitgeber verpflichtet sich, in einem Arbeitsvertrag den entsprechenden Lohn für die Dienstleistung zu zahlen. Ein
Arbeitsvertrag ist keiner Form unterworfen. Es ist nicht erforderlich, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Es ist jedoch erforderlich, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, wenn die Vertragslaufzeit ein Jahr oder länger beträgt. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten ein schriftliches Dokument übermitteln, in dem er die allgemeinen und besonderen Arbeitsbedingungen, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, den Grundlohn und etwaige Gehaltszuschläge sowie den Zahlungszeitraum angibt das Gehalt, die Laufzeit des Vertrages, falls vereinbart, und die Verpflichtungen, die die Parteien im Falle einer Kündigung erfüllen müssen. Diese Bedingung gilt nicht für einen befristeten Arbeitsvertrag, der nicht länger als einen Monat beträgt. Wird ein Arbeitsvertrag vor Ablauf von zwei Monaten gekündigt, muss diese Information dem Arbeitnehmer spätestens am Tag der Kündigung schriftlich mitgeteilt werden.
2-Arten von Arbeitsverträgen:
2.1-Arbeitsverträge mit befristeter/unbestimmter Laufzeit:
Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Ist die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht an eine bestimmte Dauer gebunden und wird diese bei Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht festgelegt, so handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag ist befristet, wenn er zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich für eine bestimmte Zeit geschlossen wird und von objektiven Bedingungen wie der Erledigung einer bestimmten Arbeit oder dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache abhängt. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht nacheinander abgeschlossen werden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag von Anfang an als befristet.
2.2-Vollzeit-/Teilzeit-Arbeitsverträge:
A-Vollzeitarbeitsverträge:
Ein Vollzeitarbeitsvertrag erfordert, dass ein Arbeitnehmer die normale Wochenarbeitszeit (45 Stunden) absolvieren muss.
B-Teilzeitarbeitsverträge:
Bei einem Teilzeitarbeitsvertrag arbeitet ein Arbeitnehmer deutlich weniger als die normale Wochenarbeitszeit als ein Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Vollzeitarbeitsvertrags arbeitet. Der Invaliditätszins eines Teilzeitbeschäftigten in Bezug auf Lohn und Geld wird im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten gezahlt.
I-Arbeitsvertrag basierend auf Ausschreibung:
Dabei handelt es sich um einen Teilzeitarbeitsvertrag, in dem vereinbart wird, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeit zu erledigen, wenn dieser Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der von ihm ausgeübten Tätigkeit benötigt wird. Es muss schriftlich erfolgen. Wenn die Parteien nicht festlegen, wie lange der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums wie Woche, Monat oder Jahr arbeiten würde, gilt die wöchentliche Arbeitszeit als für zwanzig Stunden vereinbart. Der Arbeitnehmer hat in dem für die Arbeit auf Abruf festgelegten Zeitraum Anspruch auf den Lohn, unabhängig davon, ob er zur Arbeit verpflichtet ist oder nicht.
II-Arbeitsvertrag auf Teilzeitbasis:
Es handelt sich um einen Teilzeitarbeitsvertrag, in dem die Daten und Zeiten festgelegt sind, zu denen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz arbeiten soll. Die Arbeitszeit darf zwei Drittel der vollen Arbeitszeit nicht überschreiten.
2.3-Arbeitsverträge mit Probezeit:
Dieser Arbeitsvertrag enthält eine Bedingung für die Probezeit. Die Probezeit im Vertrag darf maximal zwei Monate betragen. Allerdings kann die Probezeit mit einem Tarifvertrag auf bis zu vier Monate verlängert werden. Die Parteien können den Vertrag innerhalb der Probezeit kündigen, ohne die Kündigungs- und Entschädigungsfrist abzuwarten. Der Arbeitnehmer behält sich den Anspruch auf Lohn und andere Rechte für die geleisteten Arbeitstage vor.
2.4-Team-Vertrag:
Bei einem Teamvertrag schließen sich mehrere Arbeitnehmer zu einem Team zusammen und einer der Arbeitnehmer, der das Team vertritt, schließt einen Vertrag mit dem Arbeitgeber als Teamleiter ab. Unabhängig von der Vertragslaufzeit muss der Vertrag schriftlich erfolgen und die Identität jedes Arbeitnehmers sowie den Lohn gesondert angeben. Wenn jeder der im Teamvertrag genannten Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, gilt zwischen diesem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zu den im Teamvertrag beschriebenen Bedingungen als geschlossen. Für den Mannschaftsvertrag gilt jedoch die Bestimmung des Artikels 110 (Verpflichtung für fremde Handlungen) des Obligationenrechts. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss den Lohn bei Inkrafttreten des Arbeitsvertrags bei Arbeitsbeginn jedem Arbeitnehmer einzeln auszahlen. Vom Lohn der Mitarbeiter des Teams für den Teamführer dürfen keine Abzüge aufgrund einer Vermittlung mit dem Unternehmen oder aus ähnlichen Gründen vorgenommen werden.
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