Neues türkisches Handelsgesetzbuch

Neues türkisches Handelsgesetzbuch

  1. Artikel 8 – Für Handelsgeschäfte gelten Zinseszinsen von mindestens drei Monaten.
  2. Artikel 11 – Es ist zulässig, das Unternehmen als Ganzes zu übertragen
  3. Artikel 21 – Die Rechnung gilt als angenommen, wenn der Empfänger innerhalb von 8 Tagen keinen Einspruch erhebt. Die Bestätigungsschreiben gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich Einspruch erhoben wird.
  4. Artikel 23 – Der Käufer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Käufer die Ware nicht vollständig erhält und nicht den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag ziehen kann. Im Falle einer mangelhaften Produktlieferung muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 2 Tagen über die Situation informieren. Wenn nicht klar ist, dass die Ware mangelhaft ist, muss der Käufer andere Personen beauftragen, die Situation zu ermitteln und den Verkäufer innerhalb von acht Tagen zu benachrichtigen.
  5. Artikel 64 – Der Händler ist dafür verantwortlich, eine schriftliche, visuelle oder elektronische Kopie aller Geschäftsdokumente, Fotokopien, Durchschläge, Mikrofilme, Computeraufzeichnungen oder Ähnliches aufzubewahren. Die Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Abschluss werden auf Juni verschoben. Aktienbuch, Beschlussbuch, Hauptversammlungs- und Diskussionsbuch sind verpflichtend geworden. Die Registrierungsmethode für die Bücher wird von TMSK festgelegt.
  6. Artikel 66 – Alle drei Jahre muss eine physische Bestandsaufnahme durchgeführt werden.
  7. Artikel 74 – Gratiswaren gehen nicht in das Vermögen ein.
  8. Artikel 75 – Es ist erforderlich, eine Rückstellung für mögliche Verluste zu bilden.
  9. Artikel 89 – Zwei Personen können einzeln oder einzeln von der Geltendmachung ihrer Forderungen zurücktreten, die sich aus einem Rechtsgrund und -ergebnis ergeben, und können den Restbetrag verlangen, nachdem sie als Schulden und Guthaben ausgewiesen wurden. Der Vertrag ist ein Girokontovertrag und bedarf der Schriftform. Andernfalls ist es ungültig. Das Konto wird nach Ablauf bestimmter Zeiträume geschlossen. Wenn in der Vereinbarung kein Zeitraum angegeben ist, werden diese Transaktionen am Ende des Jahres durchgeführt.
  10. Artikel 94 – Der verbleibende Betrag wird am Ende eines jeden Jahres ermittelt und es wird davon ausgegangen, dass die Partei, die die Versöhnungserklärung erhält, diese akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats eine schriftliche und gültige Mitteilung einreicht.
  11. Artikel 129 – Verzugszinsen gelten, wenn das Gesellschaftskapital nicht innerhalb der angegebenen Frist eingezahlt wird.
  12. Artikel 195 – Die Unternehmensgruppe (Holding) wird in diesem Artikel definiert.
  13. Artikel 336 – Es besteht die Pflicht, die Gründungsdokumente fünf Jahre lang aufzubewahren.
  14. Artikel 356 – Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Abtretung oder Vermietung des Unternehmens für einen Betrag von mehr als einem Zehntel des Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach der Registrierung gelten erst dann als gültig, wenn sie von der Generalversammlung genehmigt und registriert werden .
  15. Artikel 358 – Dieser Artikel regelt, dass die Aktionäre gegenüber dem Unternehmen Schulden machen.
  16. Artikel 369 – Einhaltung der Regeln der Ehrlichkeit und Sorgfalt durch die Vorstandsmitglieder im Interesse des Unternehmens
  17. Artikel 376 – Wenn aus der Bilanz des letzten Jahres hervorgeht, dass die Hälfte des Kapitals und der gesetzlichen Rücklagen verloren gegangen ist, lädt der Vorstand die Generalversammlung unverzüglich zu einer Sitzung ein und ergreift mit Zustimmung von Korrekturmaßnahmen der Generalversammlung. Im Falle des Verlustes von 2/3 des Kapitals und der gesetzlichen Rücklagen endet die Gesellschaft automatisch, wenn die sofort einberufene Generalversammlung nicht über die Aufstockung des Kapitals beschließt.
  18. Artikel 395 und 396 – Die Vorstandsmitglieder dürfen ohne Zustimmung der Generalversammlung nicht mit der Gesellschaft konkurrieren und keine Geschäfte mit ihr tätigen.
  19. Artikel 397 – Es veranlasst die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfer gemäß TMS. Artikel 400 regelt, wer Wirtschaftsprüfer werden kann.
  20. Artikel 615 – Die Kredite, die Eigenkapital ersetzen.
  21. Artikel 625 – Es liegt in der Verantwortung des Unternehmensleiters, das Gericht darüber zu informieren, dass das Unternehmen Schulden hat. Artikel 632 – Das Unternehmen ist für jede ungerechtfertigte Handlung des Unternehmensleiters verantwortlich.
Firmengründung und Registrierung
  1. Es ist möglich, ein Unternehmen mit einer einzigen Person zu gründen.
  2. Die Mindestkapitalgrenzen wurden geändert. 10.000,00 TL für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 50.000,00 TL für Aktiengesellschaften und 100.000,00 TL für diejenigen, die sich für das eingetragene Kapitalsystem entscheiden. Das eingetragene Kapitalsystem wurde nur von den öffentlichen Unternehmen genutzt. Die Generalversammlung ist ermächtigt, dem Vorstand die Befugnis zu erteilen, das Kapital im Rahmen der vorgegebenen Grenze zu erhöhen. Bei Bedarf können die Unternehmen ihr Kapital problemlos erhöhen. Und den Unternehmen ist es auch erlaubt, bereits bei ihrer Gründung an die Börse zu gehen.
  3. Für Gründungs-, Verschmelzungs- und Trennungstransaktionen der Unternehmen besteht eine Verpflichtung zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers.
  4. Die ausländischen Aktiengesellschaften müssen einen türkischen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Türkei ernennen und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen einen Manager mit Wohnsitz in der Türkei ernennen.
  5. Die juristischen Personen dürfen ein Unternehmen durch eine natürliche Person leiten.
  6. Es ist obligatorisch, ein Viertel des Stiftungskapitals auf ein für das Unternehmen eröffnetes Bankkonto einzuzahlen. Der Restbetrag muss innerhalb von 2 Jahren beglichen werden.
  7. Die Gründungsunterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren.
  8. Die Stifter sind nun verpflichtet, eine Erklärung bei der Stiftung abzugeben. Mit der Beurkundung der Satzung durch den Notar beginnen die mit der Stiftung verbundenen Aufgaben. Mit der Eintragung des Unternehmens ist die Gründung abgeschlossen. Die im Namen der Gesellschaft vor der Gründung getroffenen Verfügungen und Verantwortlichkeiten gelten als wirksam, wenn die Gesellschaft sie innerhalb von 3 Monaten annimmt. Die Meldung an das Finanzamt kann durch das Handelsregisteramt erfolgen. Wird von der Gründung der Gesellschaft zurückgezogen, so sind die im Namen der Gesellschaft bei der Bank eingezahlten Gelder von der Bank zurückzuerstatten.
  9. Für Registrierungen, die nicht innerhalb der angegebenen Frist vorgenommen werden, wird eine Geldstrafe von 200 TL bis 4.000 TL verhängt.
  10. Drei Monate bis zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe werden gegen diejenigen verhängt, die falsche Angaben für die Registrierungen und Aufzeichnungen machen.
  11. Die Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt ihrer Gründung an die Börse gehen.
  12. Es ist möglich, jede Transaktion im Namen des Unternehmens durchzuführen, bevor dem Unternehmen eine juristische Person verliehen wird.
  13. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird von 3 auf 2 verringert. Bei Ein-Personen-Gesellschaften kann diese Zahl 1 betragen.
  14. Der Vorstand tagt mit Mehrheit. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der Anwesenden gefasst.
  15. Die Gründungskosten sind von den Gründern zu tragen und können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen damit einverstanden ist.
  16. Die Satzung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der Gesellschafter geändert werden. Die Bestimmungen des Artikels 621 bleiben vorbehalten.
  17. Die Generalversammlung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden.
ZUSAMMENFASSUNG UND ÜBERBLICK Dadurch wird das System näher an die internationalen Anwendungen herangeführt. Generell werden die Transparenz, Alternativen zur Führungsorganisation, elektronischer Vorstand, gesonderte Beschlussfassung und die Zuständigkeiten der Geschäftsführung geregelt. Die Beteiligungspflicht für den Vorstand wird aufgehoben; mindestens ¼ der Führungsebene muss über einen Hochschulabschluss verfügen. Eine Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung ist mit sicherer elektronischer Signatur möglich. Das Quorum für die Sitzung wurde herabgesetzt. Es wird erwartet, dass der Direktor das Unternehmen umsichtig und unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens führt. Die Finanzprüfung umfasst auch das Risikomanagement. Die Registrierung und Abberufung des Wirtschaftsprüfers erfolgt per Gerichtsbeschluss. Eine Prüfung ist obligatorisch, andernfalls ist der Jahresabschluss ungültig. Der Abschlussprüfer kann sein Amt nicht niederlegen. Die Unternehmensführung ist geregelt. Fairness, Rechenschaftspflicht, Verantwortung und Transparenz sind vorgesehen. Websites werden zur Pflicht. Öffentliche Erklärungen und Finanztabellen, Prüfberichte, Beschlüsse der Generalversammlung und Vorstandsmitteilungen usw. werden auf der Website veröffentlicht und darüber hinaus ein vom Notar beglaubigtes Amtsbuch geführt. Die Fragen zum Erhalt von Informationen, die den Direktoren gewährten Vorteile und andere Informationen im Zusammenhang mit den Aktionären werden auf der Website veröffentlicht. Es nimmt den Schutz des Kapitals vorweg. Das Unternehmen kann alle Geschäfte tätigen, die über seinen Tätigkeitsbereich hinausgehen. Es besteht die Möglichkeit, das Unternehmen problemlos in eine Privatgesellschaft umzuwandeln. Die Steuerbuchhaltung endet. Die Abrechnung erfolgt nach TMS. Die bestehenden Unternehmen mit mehr als einem Partner können zu einem Partnerunternehmen werden. Dies muss angemeldet und angemeldet werden. Mit diesem Gesetz wird der Unternehmensverbund (Holding) geregelt. Die Abtretung des Mietrechts kann auch gemeinsam mit der Gesellschaft übertragen werden. Die Handelsbücher werden gemäß TMS geführt. Die Regeln und Sanktionen im Zusammenhang mit der Vereinbarung, Bewertung und Verrechnung werden festgelegt.

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